Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für KI-Beratung, Prozessautomatisierung, Systemintegration und individuelle Softwareentwicklung durch KAA.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Flaaq Holding GmbH, handelnd unter der Marke KAA – KI-Automatisierungs-Agentur, Großer Kamp 5a, 31633 Leese („KAA“), und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KAA ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektvereinbarungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch eine beiderseitige Vereinbarung in Textform oder durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande. Angebote sind für die dort angegebene Frist bindend; fehlt eine Angabe, gilt eine Bindungsfrist von 14 Kalendertagen.
3. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Mögliche Leistungen sind insbesondere Analyse und Beratung, Konzeption, Prototyping, Entwicklung, Konfiguration, Systemintegration, Datenverarbeitung, Dokumentation, Schulung, Wartung und technischer Betrieb.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wird, schuldet KAA eine fachgerechte Dienstleistung. Bei werkvertraglichen Leistungen gelten zusätzlich die Regelungen zur Abnahme in Ziffer 8.
4. Projektorganisation und Änderungen
Ansprechpartner, Arbeitspakete, Meilensteine und Abstimmungswege können im Angebot oder Projektplan festgelegt werden. Bei iterativen Projekten werden Anforderungen im vereinbarten Verfahren konkretisiert und priorisiert.
Änderungswünsche, die den vereinbarten Umfang, Aufwand oder Zeitplan beeinflussen, werden vor Umsetzung hinsichtlich ihrer Auswirkungen abgestimmt. Zusätzliche Leistungen werden nach vereinbarter Vergütung oder, wenn eine solche fehlt, nach dem angebotenen Zeitaufwand abgerechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für das Projekt benötigten Informationen, Entscheidungen, Testdaten, Zugänge, Schnittstellendokumentationen und fachlichen Ansprechpartner bereit. Er prüft Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist und meldet erkennbare Fehler nachvollziehbar.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Weisungen und Nutzungsrechte verantwortlich. Produktive Zugangsdaten sind auf sicheren Wegen zu übermitteln und dürfen nicht in allgemein zugänglichen Projektunterlagen hinterlegt werden.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbrachter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können gesondert berechnet werden, wenn KAA den Kunden auf die benötigte Mitwirkung hingewiesen hat.
6. Drittanbieter und Schnittstellen
Leistungen können von der Verfügbarkeit und den Bedingungen externer Systeme, KI-Modelle, APIs, Cloud- oder Softwareanbieter abhängen. Gebühren solcher Anbieter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von KAA; KAA informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Auswirkungen und stimmt sinnvolle Anpassungen mit ihm ab.
KAA darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt dem Kunden gegenüber jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
7. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Kunde die erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei – insbesondere Ausfälle kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt – verlängern betroffene Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Parteien informieren sich hierüber unverzüglich.
8. Abnahme werkvertraglicher Leistungen
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, stellt KAA die Leistung nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb angemessener Frist anhand der vereinbarten Abnahmekriterien. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Abrechnungsmodell und gegebenenfalls Zahlungsmeilensteine ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder vom Kunden vorab freigegeben wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung keine andere Frist nennt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. KAA kann weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn fällige, unbestrittene Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen werden.
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die übergebenen Ergebnisse für den vertraglich vorausgesetzten eigenen Geschäftszweck zu nutzen.
Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden, Templates und allgemein wiederverwendbare Bausteine von KAA verbleiben bei KAA; der Kunde erhält daran die für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte. Für Open-Source- und Drittsoftware gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
11. KI-gestützte Funktionen
Ausgaben KI-gestützter Systeme können trotz sorgfältiger Konzeption unvollständig, mehrdeutig oder sachlich falsch sein. KAA schuldet die vereinbarten Prüf-, Schutz- und Qualitätsmaßnahmen, nicht jedoch eine darüber hinausgehende Fehlerfreiheit probabilistischer Modellausgaben. Der Kunde stellt sicher, dass Ausgaben vor rechtlich, finanziell, personell oder anderweitig wesentlichen Entscheidungen durch fachlich geeignete Personen geprüft werden, sofern keine abweichende kontrollierte Freigabelogik vereinbart ist.
12. Mängel
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde beschreibt einen Mangel so konkret wie möglich und stellt die für die Reproduktion erforderlichen Informationen bereit. KAA ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht freigegebenen Änderungen des Kunden, ungeeigneter Systemumgebung oder nicht vertragsgemäßer Nutzung beruht und KAA die Ursache nicht zu vertreten hat.
13. Haftung
KAA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von KAA. Für Datenverlust haftet KAA im Rahmen dieser Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet KAA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.
15. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt dort eine Regelung, können unbefristete Dienstleistungs- oder Wartungsverträge mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von KAA. KAA bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fragen zu diesen AGB richten Sie an kontakt@ki-automatisierungs-agentur.de.